Kein Mensch soll im Straßenverkehr getötet oder schwer verletzt werden. Das Leben ist nicht verhandelbar.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 5. Juli 2024 den Änderungen an der Straßenverkehrsordnung zugestimmt. Durch die Änderungen erhalten die Kommunen im Bereich des Straßenverkehrs mehr Flexibilität bei ihren Entscheidungen hinsichtlich der Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der baulichen Entwicklung in der Kommune.

Den Kommunen wird es durch die Änderungen leichter gemacht, unter anderem Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Tempo 30 anzuordnen. Dieses bezieht sich auf Verkehrsbeschränkungen vor Fußgängerüberwegen, in Bereichen von Spielplätzen bzw. hochfrequentierten Schulwegen und schließt Bundes-, Landes- und Kreisstraßen mit ein.

Im Ausblick auf die Forderungen des Bundesrates mit der Einrichtung einer „Vision Zero“, wonach niemand mehr durch Verkehrsunfälle zu Schaden kommen soll und insbesondere zum Schutz unserer „kleinen“ Verkehrsteilnehmer, ist die vorgeschlagene Maßnahme zur Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h ein sinnvoller Schritt.

Weitere Gründe zur Einrichtung von Tempo 30 Strecken sind hinlänglich bekannt, wie Reduzierung der Geräusch- und Luftemmissionen, längere Lebenszeit der Fahrbahndecke und dadurch niedrigere Kosten bei den Straßenerneuerungen.

Von daher plädiert die UWL für die Einrichtung von Tempo 30 Strecken in der Gemeinde Leck in der Bahnhofstraße, der Birkstraße und ggf. in der Flensburger Straße zwischen den Einmündungen „Kokkedahler Weg“ und „Jacob-Johannsen-Weg“ am Stadion.