Am 03.07.2025 haben der Vorsitzende Karl Springer und der Fraktionsvorsitzende Thomas Sönnichsen der Unabhängigen Wählergemeinschaft Leck einen Scheck im Wert von 500,- Euro an die Leiterin des Hauses der Jugend Leck, Celine Garcia, übergeben.

Die Übergabe fand in einer Unterbrechungspause des Ausschusses für Bildung, Jugend, Kultur und Sport statt, in der u. a. über die Bildung eines Kinder- und Jugendbeirates in der Gemeinde Leck beraten wurde. Die Ausschuss-Sitzung fand aufgrund der besonderen und wichtigen Thematik im Hause der Jugend statt.

Mit der Spende zeigt die UW-Leck die Wertschätzung gegenüber des Teams des Hauses der Jugend. Bei einer Führung durch die Räumlichkeiten wurde deutlich, dass ein überaus hohes Engagement durch Celine Garcia zusammen mit ihrem Team eingebracht wird und jegliche zusätzliche Unterstützung berechtigt ist.

Der gespendete Betrag stammt aus den Einnahmen des jährlich am 21. Februar durch die UW-Leck ausgerichteten Biike-Brennens auf dem Hof Marcus und Klaus Schmidt in Klintum.  Es ist eine alte und langhergebrachte Tradition der UW-Leck aus den Biike-Brennen Einnahmen jährlich einen bestimmten Betrag an Empfängerinnen oder Empfänger einer gesellschaftlich und öffentlich bedeutenden Einrichtung zu spenden.

 

Am 17.03.2025 19:00 findet in der Gemeinde Leck im Rathaus eine Einwohnerversammlung mit Informationen und Ausblick zur Sanierung des Erlebnisbades Leck statt.

Die Einwohnerversammlung ist dabei kein Organ der Gemeinde, bzw. Verwaltung, sondern ein Instrument unserer Gemeindevertretung, um die Einwohnerinnen und Einwohner in Leck auf wichtige Angelegenheiten hinzuweisen. Geregelt wird die Einwohnerversammlung in unserer Hauptsatzung, § 10 in Verbindung mit § 16b der Gemeinde Ordnung des Landes Schleswig-Holstein.

Die Einwohnerversammlung wird durch die Vorsitzende der Gemeindevertretung, unserer Bürgervorsteherin Karin Martens organisiert und geleitet. Das Wort haben die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Leck. Gäste sind willkommen, sie haben aber kein Rederecht.

Zu der geplanten Sanierung berichtet die Gemeinde (Bürgermeister). Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Leck sind aufgefordert, sich einzubringen und Fragen zu stellen. Sie können auch Anregungen und Vorschläge machen, die nach mehrheitlicher Zustimmung der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner niedergeschrieben und an die Gemeindevertretung zwecks Beratung weitergegeben werden.

Für die Einordnung der erforderlichen Investitionen nachstehend das Zahlenwerk, welches zusammen mit der Beschlussfassung der Planungskosten in Höhe von 445.000 Euro in der Sitzung der Gemeindevertretung am 26. Oktober 2023 veröffentlicht wurde. Die UWL hatte sich bei der Abstimmung zum Beschluss der Planung enthalten.

Bei den geplanten Investitionen wird zwischen zwei Varianten unterschieden
(Stand Oktober 2023):
– eine große Lösung mit 9.349.900 Euro und
– eine kleine Lösung mit 3.790.500 Euro.

a) Große Lösung: Bau- und Sanierungsmaßnahmen gemäß DIN 276
Herrichten und Erschließen = 135.000 €
Bauwerk und Konstruktion = 1.700.000 €
Technische Anlagen = 998.000 €
Außenanlage = 322.000 €
Ausstattung = 1.200.000 €
Lüftungsanlage = 300.000 €
Wasseraufbereitung = 1.575.000 €
Wasserrutsche = 800.000 €
Kosten für Baumaßnahmen = 7.030.000 €
Baunebenkosten (33%)* = 319.900 €
Gesamtkosten für die große Lösung = 9.349.900 €

* Planung, Fördermittel, Brandschutz, Projektsteuerung, Fachplaner, Wasser, Lüftung)

b) Kleine Lösung: Kosten für notwendige energetische und technische Maßnahmen
Lüftungsanlage * = 475.000 €
Wasseraufbereitung ** = 1.575.000 €
Wasserrutsche = 800.000 €
Kosten für die Maßnahmen = 2.850.000 €
Baunebenkosten (33 %) ***  940.500 €
Gesamtkosten für die kleine Lösung:  € 3.790.500 €

Mögliche Förderungen rd. 20% (ohne Baunebenosten) = 570.000 €

* (Raum errichten, neue Aggregate, Zu- und Abluft)
** (Filter, Rohre, Steuerung)
*** (Planung, Fördermittel, Brandschutz, Projektsteuerung, Fachplaner, Wasser, Lüftung)

Die UWL wird höchstens der kleinen Lösung zustimmen, damit zumindest der weitere Betrieb des Erlebnisbades gesichert ist. Damit hält sie ihr Wahlversprechen ein, in dem es um den sorgsamen Umgang mit den Steuergeldern geht.

Bei der Entscheidung in welcher Höhe eine Sanierung des Erlebnisbades stattfinden sollte, steht an erster Stelle eine Verantwortung gegenüber der jungen Generation. Dieses gilt grundsätzlich bei jedem Vorhaben, bzw. jeder Investition in der Gemeinde Leck. Das Beispiel Erlebnisbad zeigt, wie wichtig es ist, hinsichtlich der Generierung neuer Schulden zu erkennen, dass unsere Kinder nicht mit finanziellen Altlasten erdrückt werden.

Auch Gemeinden müssen Kredite tilgen. Reichen Steuereinnahmen nicht aus, müssen neue Erträge generiert werden. Denn Kredite der Gemeinden dürfen nicht mit weiteren Krediten getilgt werden. Neue Erträge wären beispielsweise eine Erhöhung von Kindergartenbeiträge, oder auch die Festlegung von Straßenausbaubeiträgen.

Einerseits möchte man die Gemeinde mit einem modernen Erlebnisbad attraktiv machen, andererseits kann die Gemeinde durch hohe Steuern und Abgaben unattraktiv werden.

Aber so weit möchte die UWL es nicht kommen lassen. Nicht nur alleine aus unserer Verantwortung heraus gegenüber der jungen Generation, den Familien und der älteren Generation.