Aktuelles
Meldungen aus der Kommunalpolitik der Gemeinde Leck, dem Gemeinderat und verschiedenen Fachausschüssen.
Meldungen aus der Kommunalpolitik der Gemeinde Leck, dem Gemeinderat und verschiedenen Fachausschüssen.
Am 17.03.2025 19:00 findet in der Gemeinde Leck im Rathaus eine Einwohnerversammlung mit Informationen und Ausblick zur Sanierung des Erlebnisbades Leck statt.
Die Einwohnerversammlung ist dabei kein Organ der Gemeinde, bzw. Verwaltung, sondern ein Instrument unserer Gemeindevertretung, um die Einwohnerinnen und Einwohner in Leck auf wichtige Angelegenheiten hinzuweisen. Geregelt wird die Einwohnerversammlung in unserer Hauptsatzung, § 10 in Verbindung mit § 16b der Gemeinde Ordnung des Landes Schleswig-Holstein.
Die Einwohnerversammlung wird durch die Vorsitzende der Gemeindevertretung, unserer Bürgervorsteherin Karin Martens organisiert und geleitet. Das Wort haben die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Leck. Gäste sind willkommen, sie haben aber kein Rederecht.
Zu der geplanten Sanierung berichtet die Gemeinde (Bürgermeister). Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Leck sind aufgefordert, sich einzubringen und Fragen zu stellen. Sie können auch Anregungen und Vorschläge machen, die nach mehrheitlicher Zustimmung der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner niedergeschrieben und an die Gemeindevertretung zwecks Beratung weitergegeben werden.
Für die Einordnung der erforderlichen Investitionen nachstehend das Zahlenwerk, welches zusammen mit der Beschlussfassung der Planungskosten in Höhe von 445.000 Euro in der Sitzung der Gemeindevertretung am 26. Oktober 2023 veröffentlicht wurde. Die UWL hatte sich bei der Abstimmung zum Beschluss der Planung enthalten.
Bei den geplanten Investitionen wird zwischen zwei Varianten unterschieden
(Stand Oktober 2023):
– eine große Lösung mit 9.349.900 Euro und
– eine kleine Lösung mit 3.790.500 Euro.
a) Große Lösung: Bau- und Sanierungsmaßnahmen gemäß DIN 276
Herrichten und Erschließen = 135.000 €
Bauwerk und Konstruktion = 1.700.000 €
Technische Anlagen = 998.000 €
Außenanlage = 322.000 €
Ausstattung = 1.200.000 €
Lüftungsanlage = 300.000 €
Wasseraufbereitung = 1.575.000 €
Wasserrutsche = 800.000 €
Kosten für Baumaßnahmen = 7.030.000 €
Baunebenkosten (33%)* = 319.900 €
Gesamtkosten für die große Lösung = 9.349.900 €
* Planung, Fördermittel, Brandschutz, Projektsteuerung, Fachplaner, Wasser, Lüftung)
b) Kleine Lösung: Kosten für notwendige energetische und technische Maßnahmen
Lüftungsanlage * = 475.000 €
Wasseraufbereitung ** = 1.575.000 €
Wasserrutsche = 800.000 €
Kosten für die Maßnahmen = 2.850.000 €
Baunebenkosten (33 %) *** 940.500 €
Gesamtkosten für die kleine Lösung: € 3.790.500 €
Mögliche Förderungen rd. 20% (ohne Baunebenosten) = 570.000 €
* (Raum errichten, neue Aggregate, Zu- und Abluft)
** (Filter, Rohre, Steuerung)
*** (Planung, Fördermittel, Brandschutz, Projektsteuerung, Fachplaner, Wasser, Lüftung)
Die UWL wird höchstens der kleinen Lösung zustimmen, damit zumindest der weitere Betrieb des Erlebnisbades gesichert ist. Damit hält sie ihr Wahlversprechen ein, in dem es um den sorgsamen Umgang mit den Steuergeldern geht.
Bei der Entscheidung in welcher Höhe eine Sanierung des Erlebnisbades stattfinden sollte, steht an erster Stelle eine Verantwortung gegenüber der jungen Generation. Dieses gilt grundsätzlich bei jedem Vorhaben, bzw. jeder Investition in der Gemeinde Leck. Das Beispiel Erlebnisbad zeigt, wie wichtig es ist, hinsichtlich der Generierung neuer Schulden zu erkennen, dass unsere Kinder nicht mit finanziellen Altlasten erdrückt werden.
Auch Gemeinden müssen Kredite tilgen. Reichen Steuereinnahmen nicht aus, müssen neue Erträge generiert werden. Denn Kredite der Gemeinden dürfen nicht mit weiteren Krediten getilgt werden. Neue Erträge wären beispielsweise eine Erhöhung von Kindergartenbeiträge, oder auch die Festlegung von Straßenausbaubeiträgen.
Einerseits möchte man die Gemeinde mit einem modernen Erlebnisbad attraktiv machen, andererseits kann die Gemeinde durch hohe Steuern und Abgaben unattraktiv werden.
Aber so weit möchte die UWL es nicht kommen lassen. Nicht nur alleine aus unserer Verantwortung heraus gegenüber der jungen Generation, den Familien und der älteren Generation.
Nachstehend eine Artikelempfehlung des Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlages (SHZ) zur geplanten Sanierung des Erlebnisbades Leck.
Nach Auffassung der Stadtwerke Nordfriesland steht eine Modernisierung bzw. ein Umbau des Erlebnisbades Leck an. Die UWL fordert, dass die Maßnahmen unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit, der Vereinbarkeit mit weiteren anstehenden Kosten in der Gemeinde und unter Berücksichtigung des Sparsamkeitsprinzips durchzuführen sind. Die bislang veröffentlichten Konzepte beinhalten alleine für die Planung Kosten in Höhe von 445.000 Euro. Der Umbau selbst schlägt nach heutigem Stand mit geschätzten 9,5 Millionen Euro zu Buche. Eine Modernisierung der in die Jahre gekommenen Technik, wird alleine mit 3,5 Millionen Euro veranschlagt. Dieses wäre die kleine Lösung.
Wir wissen nicht, was die Zukunft bringt und wie sich die prognostizierten Besucherzahlen tatsächlich entwickeln. Unsere Sorge ist, wenn ein Einzugsgebiet mit 45 Autominuten anvisiert wird, dass die Besucher es sich überlegen werden, aufgrund der steigenden Lebenshaltungs- und Energiekosten weite Fahrten auf sich zu nehmen. Zudem bieten die in dem Einzugsgebiet befindlichen Städte Flensburg, Husum und Niebüll eigene Bäder an. Wobei Husum (30 Millionen) und Niebüll (6 Millionen) ebenfalls planen, ihre Bäder zu modernisieren und würden in dem Zuge ihre Besucher eher vor Ort halten als nach Leck ziehen zu lassen.
Die Gemeinde Leck muss als Unterzentrum im Sinne der Raumordnung und Wirtschaftsgeographie Angebote des täglichen Bedarfs für die Grundversorgung vorhalten. Dazu gehören beispielsweise Gemeindeverwaltung, Schulen, Kindergärten, Polizeidienststellen, Feuerwehr, Sportanlagen, Pflegeheime, Gaststätten, Anschluss an ÖPNV, Handwerks- und Dienstleistungseinrichtungen des Grundbedarfs und Einzelhandel mit Waren des täglichen Grundbedarfs. Unterzentren haben einen eingeschränkten Umkreis zu bedienen. Für Leck wären dieses unter Bezugnahmen der Schnittstellen zu Mittelzentren Entfernungen bis maximal 20 Autominuten. Bei der Betrachtung der Aufgaben eines Unterzentrums stellt man fest, dass Erlebnisbäder nicht dazu zählen. Insofern gelten diesbezügliche Argumente zur Modernisierung des Erlebnisbades Leck, weil Aufgabe eines Unterzentrums, nicht.
Daher plädiert die UWL, insbesondere um die jährlichen Defizite (jedes Bad macht naturgemäß Verluste) nicht ins unermessliche steigen zu lassen, vorrangig für eine kleine Lösung und der Durchführung der energetisch und notwendigen Modernisierungen der technischen Komponenten wie Lüftung und Wasseraufbereitung. Darüber hinaus wäre die Errichtung eines Lehrschwimmbeckens zweckmäßig.
Bei der großen Lösung sind jährliche Defizite mit einem Minus von mehr als 1 Millionen Euro vorprogrammiert. Der schlimmste Fall der eintreten könnte, wäre, wenn die Kommunalaufsicht, die letztendlich unseren Haushalt genehmigen muss, zum Schluss kommt, dass die Defizite nicht rechtmäßig sind und von daher das Bad nicht weiter betrieben werden darf. Wohlgemerkt nach dem Umbau im Sinne der großen Lösung mit Kosten von 9,5 Millionen Euro. Um aber die in der Tat attraktive große Lösung dennoch umsetzen zu können, müssen die jährlichen Kosten auf breite Schultern verteilt werden.
Die UWL plädiert für die Einrichtung einer „Solidargemeinschaft Schwimmbäder Südtondern“. Diese Solidargemeinschaft bedeutet, dass alle Gemeinden mit Schwimmbädern berücksichtigt werden und hätte den Vorteil, dass alle Schwimmbad-Gemeinden finanziell unterstützt werden. Die 30 Gemeinden des Amtsbereichs Südtondern beteiligen sich finanziell nach einem entsprechenden Schlüssel und der Betrag wird wiederum an die Schwimmbad-Gemeinden umverteilt. Da alle Einwohner der Gemeinden in dem Amtsbereich Südtondern von den Schwimmbädern profitieren, wie auch Schulen, Vereine und Tourismus, würde diese Lösung für den längerfristigen und gesicherten Fortbestand der Schwimmbäder in der Region sorgen.
Es ist schade, dass man den mehrfach mündlich geäußerten Wünschen (UWL) nach einer Einwohnerversammlung nicht Rechnung tragen wollte. Erst ein schriftlich beim Bürgervorsteher eingereichter Antrag bringt nun doch wohl Bewegung in die Sache. Die Bürger müssen umfassend informiert werden! Wenn man das vor der Wahl nicht mehr kann (oder will), ist das nicht schlimm. Man sollte aber dann auch bis dahin keine weiteren oder neuen Beschlüsse in der Sache fassen!
Veröffentlicht im NFT am 20.04.2023
Gerrit Eggers
Die Energiewende nimmt an Fahrt auf. Entsprechend wird vielerorts die Aufstellung von Solarparks ermöglicht. So auch in Leck, wo die endgültige Entscheidung über das Standortkonzept für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ansteht. Das schmeckt nicht jedem.
Jetzt befasste sich erneut der Infrastruktur- und Umweltausschuss damit, in einer Woche, am 27. April, stimmt die Gemeindevertretung über das Konzept ab. Dem ging im vergangenen Jahr eine Debatte über die maximale Fläche für Solaranlagen in Leck voraus.
Maximal 200 Hektar und 100 Meter Abstand
Die CDU-Fraktion hatte sich im Oktober 2022 für eine maximal zulässige Fläche 200 Hektar ausgesprochen, während UWL und SSW für eine niedrigere Hektar-Zahl plädiert hatten und die AfD sich gänzlich gegen die Nutzung von Solaranlagen auf Freiflächen ausgesprochen hatte. Mit Zustimmung durch die SPD-Fraktion erhielt der CDU-Antrag eine Mehrheit, sodass eine maximale Fläche von 200 Hektar und weitere Parameter wie ein Mindestabstand zu Siedlungen von 100 Metern und ein Abstand zwischen zwei Solarparks von 50 Metern einem Planungsbüro zur Ausarbeitung eines Standortkonzeptes vorgelegt wurden.
Auf der jüngsten Sitzung des Infrastruktur- und Umweltausschusses wurde nun dieses Konzept vorgestellt. Doch bereits vor der Präsentation zeigte sich im Rahmen einer Bürgerfragestunde, dass nicht alle Lecker positiv auf die Errichtung von großflächigen Photovoltaik-Anlagen blicken. Kritisiert wurde auch, dass zu dem Thema keine Einwohnerversammlung stattgefunden habe.
Gemeinde hofft auf Gewerbesteuern
Bürgervorsteher Hans-Martin Petersen (SPD) erklärte dazu, dass ein diesbezüglicher Antrag erst sehr spät eingereicht worden sei und im Vorfeld der Kommunalwahl die Einladungsfristen nicht eingehalten werden könnten. Der Seniorenbeauftragte Jochen Kleiber fragte in scharfem Ton: „Was hat die Gemeinde davon?“ Hierauf antwortete der stellvertretende Ausschussvorsitzende Klaus Schmidt (UWL): „Die Gemeinde hat Interesse an vernünftigen Gewerbesteuereinnahmen.“
Im Laufe der Sitzung stellte Bürgermeister Andreas Deidert gegenüber Kritikern mehrfach klar, dass die Gemeinde mit dem Konzept nur das Planungsrecht schaffe, und nicht die einzelnen Flächen für PV-Anlagen festlege. „Die Gemeinde hat keinen Einfluss darauf, ob Eigentümer XY dies macht.“ Die Grundeigentümer, die Photovoltaik-Anlagen errichten wollen, müssten jeweils einen entsprechenden Antrag stellen.
Michaela Hartwig vom Planungsbüro „Pro Regione“ (Flensburg) stellte das „Standortkonzept Photovoltaik-Freiflächenplanung“ der Gemeinde Leck vor. Kern ist die Feststellung darüber, welche Flächen für die Photovoltaik nutzbar gemacht werden können und welche aufgrund von harten oder weichen Ausschlusskriterien nicht infrage kommen. Dies erläuterte sie anhand von markierten Karten.
Als Hartwig eine Karte mit grün markieren Vorschlagsflächen zeigte, entstand bei vielen Zuhörern offenbar der Eindruck, dass es sich hierbei um die Flächen handele, auf denen planmäßig die Anlagen aufgestellt werden sollen.
Werden die besten Böden zugebaut?
Landwirt Markus Schmidt meldete sich hierzu zu Wort. Er sagte, dass es sich bei den grün markierten Flächen um diejenigen mit den besten landwirtschaftlichen Böden handele. „Das ist das, wovon wir alle leben.“ Schmidt fragte: „Warum diese Flächen? Das ist doch nicht normal.“ Er schlug vor, dass man die Solaranlagen auf Flächen aufstellen solle, die landwirtschaftlich nicht nützlich sind und gab zu bedenken, dass jeder siebte landwirtschaftliche Betrieb eliminiert werden würde, wenn die grün markierten Vorschlagsflächen für Photovoltaik genutzt werden würden.
Bürgermeister Andreas Deidert stellte hierzu klar, dass die Qualität der Böden nicht in die Konzeption mit eingeflossen seien. Das Konzept sei auf Grundlage der zuvor beschlossenen Rahmenbedingungen entwickelt worden.
Während einer Unterbrechung der Sitzung zogen sich die Ausschussmitglieder zu einer Besprechung zurück und gaben anschließend bekannt, dass sie sich darauf geeinigt hätten, die grün markierten Vorschlagsflächen aus dem Konzept zu entfernen. Anschließend stimmte der Ausschuss dem Standortkonzept zu, der nun der Gemeindevertretung zur weiteren Beratung vorgelegt wird.